Bei Sturmschäden ist rasches Handeln oft von großer Bedeutung,  da Starkäste oder ganze Stämmlinge Bruchgefährdet sind.

Wir kümmern uns innerhalb kürzester Zeit um die Sicherung ihres Hab und Guts. Vergessen sie nicht, dass sie nach heutiger Rechtsauffassung für die Verkehrssicherheit ihrer Bäume zuständig sind (Verkehrssicherungspflicht) und somit bedrohliche Bäume und  bruchgefährdete Äste schnellstmöglich zu entfernen sind.

Bei einem Sturmschaden ist dies oft der Fall und fordert eine kontrollierte sowie fachmännische Entfernung um den Schaden zu vermeiden oder  möglichst gering zu halten.

 

Wir sind jederzeit für sie erreichbar:

 

Notfallanruf: 01520 / 1673485